Unsere Leistungen - Grundpflege
Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.
Allgemein definiert man Grundpflege so: Die Pflegerische Versorgung eines Menschen, welcher vorübergehend oder dauerhaft Hilfe bei der Bewältigung seiner alltäglichen Grundverrichtungen benötigt. Diese wird nochmals unterteilt in eine kleine und eine große Grundpflege.
Die kleine Grundpflege umfasst:
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