Ihr Ambulanter Pflegedienst Ambulanto

Unsere Leistungen - Grundpflege

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Grundpflege - SGB XI

Die Grundpflege ist nach dem Paragraphen XI (11) im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Grundpflege umfasst Leistungen der Pflegeversicherung für Pflegebedürftige Menschen. Zur Grundpflege gehören Leistungen der Körperpflege, Ernährung, Prophylaxen (Vorbeugungsmaßnahmen), Mobilität sowie die Förderung der Eigenständigkeit und Kommunikation.

  • An- und Auskleiden
  • Teilwäsche
  • Ganzkörperwäsche
  • Hilfe bei Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
  • Mund- und Zahnpflege
  • Unterstützung bei Toilettengängen
  • Dekubitusprohylaxe
  • Thromboseprophylaxe
  • und vieles mehr!

  • Grundpflegeleistungen werden in unserem ambulanten Pflegedienst von Alten- und Krankenpflegehelfer/ innen oder Alten- sowie Krankenpfleger/ innen durchgeführt. Auch ist eine Kombination zwischen Alten- Krankenpfleger/ innen und Betreuern/ Angehörigen nach Absprache und Planung möglich.

    Allgemein definiert man Grundpflege so:
    Die Pflegerische Versorgung eines Menschen, welcher vorübergehend oder dauerhaft Hilfe bei der Bewältigung seiner alltäglichen Grundverrichtungen benötigt. Diese wird nochmals unterteilt in eine kleine und eine große Grundpflege.

    Die kleine Grundpflege umfasst:

    • An und Auskleiden sowie die Bereitstellung der gewünschten Kleidung
    • Teilwäsche des Klienten (Ober- Unterkörper, sowie Gesicht oder Genitalbereich und Gesäß)
    • Mund- Zahn- sowie Zahnprothesenpflege
    • Hilfe bei Toilettengängen, sowie die Versorgung eines Stomas bei einem Anus praeter (Künstlicher Darmausgang)


    Haben Sie Fragen zum Thema Grundpflege?

    Rufen Sie uns an und lassen Sie sich durch einen unserer Experten beraten!